Entrümpelung
Als professionelles Unternehmen in München kümmern wir uns um die Entrümpelung von Wohnungen und Häusern. Hierbei geht es weniger um renovierungsähnliche Maßnahmen als darum, Zimmer, Wohnungen, Gebäude, Keller, Dachböden und Grundstücke vollständig frei zu räumen und dabei den gesamten Hausrat aufzulösen.
Bei der Entrümpelung erfolgt eine präzise Trennung zwischen wertvollen Dingen und Sonder-, Rest- und Sperrmüll. Oftmals zeigt sich, dass in leerstehenden oder nicht mehr bewohnten Räumen Unmengen an Unrat zu finden sind, aber auch noch einige Gegenstände auftauchen, die Sie als Auftraggeber gerne behalten oder verkaufen möchten. Wenn Sie uns als Entrümplungsfirma in München beauftragen, sparen Sie sich den Aufwand und den Ärger, im Schmutz wühlen zu müssen. Wir sorgen dafür, dass die Wohnung oder das Haus gesäubert und besenrein übergeben werden kann.
Entrümpelung – wann ist sie sinnvoll?
Der häufigste Grund für eine Entrümpelung sind Umzüge, der Verkauf eines Hauses und Haushaltsauflösungen. Die Entrümpelung ist auch bei Todesfällen von Angehörigen üblich, da Sie andere Aufgaben zu erledigen haben und ohnehin wenig Energie durch die Trauer aufbringen, um die Haushaltsauflösung selbst umzusetzen. Steht ein Umzug an, lohnt sich die professionelle Hilfe unseres Teams in München, um mit der Entrümpelung zwei Haushalte zusammenzuführen. Praktisch ist die Entrümpelung, wenn nicht das gesamte Mobiliar und bestimmte Haushaltsgeräte in die andere Wohnung mitgenommen werden sollen.
Wir kümmern uns um die Entsorgung aller Haushaltsgegenstände und übernehmen, bei Bedarf, auch die Demontage, den Möbeltransport und den Ab- und Aufbau der Möbel. Bei der Beräumung eines Objekts erfolgt eine gewissenhafte Müllentsorgung, wobei auch Sonder- und Sperrmüll kein Problem sind. Ist ein Familienangehöriger verstorben, können Sie die Wohnung oder das Haus übernehmen, entweder mit oder ohne den gesamten Hausrat. Die meisten unserer Kunden wünschen die Hilfe durch Profis, da es so leichter ist, wenn sich unsere erfahrenen Experten um den Hausrat einer anderen Person kümmern. So bleibt Ihnen ausreichend Zeit, den Mietvertrag zu kündigen und alle anfallenden bürokratischen Aufgaben zu erledigen. Im Zuge der Entrümpelung übernehmen wir auch gewünschte Renovierungsarbeiten wie das Streichen der Wände oder die Verlegung der Böden als Extraleistung.
Messie Entrümpelung von Wohnungen und Häusern
Vermieter beauftragen uns gerne, wenn eine Messie Entrümpelung und anschließende Reinigung benötigt wird. Viele Menschen kommen mit dieser Thematik nicht in Berührung, Vermieter kennen jedoch das Ärgernis, wenn Mieter nicht nur Müll und Unrat sammeln, sondern so gelebt haben, dass die Wohnung danach in einem desolaten Zustand ist und auch unangenehme Gerüche und Ungeziefer der Fall sind. Messie Wohnungen sind entweder stark zugemüllte Räume oder Sammlerwohnungen. Der Aufwand der Entrümpelung ist entsprechend höher und kann auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Nach der Messie Entrümpelung von Wohnungen und Häusern ist es oftmals zusätzlich notwendig, die Räume zu desinfizieren, Gerüche zu neutralisieren, eine Reinigung zu veranlassen und gegebenenfalls Renovierungsarbeiten vorzunehmen.
Mietnomaden bleiben dabei oftmals die Miete schuldig, so dass es für Vermieter wichtig ist, das Objekt schnell wieder frei zu räumen, zu säubern und neu vermieten zu können. Bei der Messie Entrümpelung einer betroffenen Wohnung werden von uns Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Textilien, Verpackungen, Glas und Porzellan, Möbel, Elektrogeräte, Schrott und Müll entsorgt. Meistens sind solche Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand und hygienisch bedenklich. Wir übernehmen auch solche Härtefälle, damit Vermieter die Belastung und den Aufwand reduzieren können.
Entrümpelung von Mietwohnungen – darauf sollte geachtet werden:
Aus Erfahrung wissen wir, dass Gerümpel und Unrat nicht immer nur in den jeweiligen Räumen anfallen, sondern bei Umzügen oder einem Mieterwechsel auch Gegenstände übrigbleiben, die im gemeinschaftlich genutzten Teil des Hauses abgestellt sind. Das können der Hausflur, die Waschküche oder eine Garage sein. Herrenlose Gegenstände dürfen Vermieter erst dann entsorgen, wenn sich keiner der Mieter als Besitzer gemeldet hat. Die Kosten für die Entrümpelungen übernehmen dann entweder der Vermieter oder alle Mieter des Hauses, indem diese geteilt oder über die Betriebskosten abgerechnet werden. Im Falle eines Todes sind die Hinterbliebenen für die Kosten der Entrümpelung verantwortlich.
Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich von uns beraten.
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